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- Artikel-Nr.: 200151
E.ON Home Energiemanager (HEMS) Mit dem E.ON Home Energiemanager (HEMS) erweitern wir... mehr
E.ON Home Energiemanager (HEMS)
Mit dem E.ON Home Energiemanager (HEMS) erweitern wir unser Portfolio um eine leistungsstarke, regelkonforme Energiemanagement-Lösung, ideal für PV‑Projekte mit Speicher, Wärmepumpe und Wallbox.
Ihre Vorteile
- Installateurs-Vorteile: Schnelle, reibungslose Inbetriebnahme – inklusive Zugang zu E.ON After‑Sales‑Support, Installateur‑Portal und Schulungen.
- Rechtssicherheit: Umsetzung der § 14a EnWG‑Vorgaben (Dimm‑/Steuerbarkeit & Netzentgelt‑Module) und § 9 EEG‑Vorgaben (Fernsteuerbarkeit/Einspeisemanagement) mit HEMS‑Option für netzdienliche Steuerung.
- Kompatibel & flexibel: Einbindung gängiger PV‑/Speicher‑Inverter, Heizsysteme und Wallboxen; Echtzeit‑Transparenz & Automationen über die E.ON Home App.
- Tarifvorteile für Endkunden: Zugang zu dynamischen Tarifen; Netzentgelt‑Rabatte nach § 14a möglich (je nach Netzbetreiber) und auf Wunsch Abschluss von E.ON Home Comfort – E.ON weist auf spürbare Einsparpotenziale hin.
§ 14a EnWG: netzdienliche Steuerung, einfach integriert
- Anschlusspflicht & Netzschutz: Seit 01.01.2024 müssen neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe, Wallbox, Speicher > 4,2 kW) dimmbar sein; im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Anschluss nicht mehr verzögern/ablehnen.
- Mindestleistung garantiert: Bei Engpässen darf der Netzbetreiber temporär drosseln, mindestens 4,2 kW bleiben verfügbar (Heizung läuft weiter, E‑Auto lädt langsamer).
- EMS‑Variante vorgesehen: § 14a erlaubt die Steuerung über ein Energiemanagementsystem (HEMS), der Netzbetreiber gibt die maximale Leistung vor, das HEMS verteilt diese intelligent auf Wallbox, Wärmepumpe & Co.
§ 9 EEG: technische Vorgaben & Einspeisemanagement
- Fernsteuerbarkeit & Ist‑Einspeisung: Anlagen müssen so ausgeführt sein, dass Netzbetreiber die Ist‑Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren können.
- Übergang bis iMSys: Bis zur aktiven Steuerbarkeit über intelligente Messsysteme sind für Anlagen < 100 kW stufenweise Reduzierungen (z. B. 60 %/30 %/0 %) zulässig; Netzbetreiber konkretisieren dies in technischen Vorgaben.
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